FH Türen (= feuerhemmende Tür)

Feuerhemmende Tür, z.B. T30 oder T90 (die Zahl kennzeichnet die Dauer in Minuten,
bis die Tür unter bestimmten Bedingungen durchbrennt),
werden von uns gem. den aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften installiert.
Diese Türen finden oft im Gewerbebetrieben ihre Verwendung, z.B. bei einer
Umnutzungsänderung oder Umbaumaßnahmen, bei denen es eine besondere Beachtung
des Brandschutzes geht. Meist sind solche Türen aus Stahlblech gefertigt und
haben eine feuerhemmende Füllung.
Laut Vorschrift dürfen FH Türen (=Feuerschutz Türen) nicht angebohrt werden,
da sie sonst ihre Zulassung verlieren.

Beschläge müssen außerdem den Brandschutzvorschriften entsprechen und eine Zulassung
haben und der Einbau muss fachmännisch durchgeführt werden.